Persönliche Dokumente.
Beglaubigte Übersetzung von Personenstandsurkunden und persönlichen Dokumenten für administrative und amtliche Verfahren im In- und Ausland, direkt von einer ständig beeidigten Gerichtsdolmetscherin.
Eheschließung, Aufenthalt und Staatsbürgerschaft.
Eine beglaubigte Übersetzung persönlicher Urkunden wird für die Eheschließung im Ausland, die Anmeldung von Aufenthalt und Arbeit, Staatsbürgerschaftsverfahren, Renten- und Sozialverfahren sowie vor Standesämtern, Botschaften und anderen Behörden verlangt.
Personenstands- und persönliche Urkunden.
Persönliche Dokumente übersetzen und beglaubigen wir mit einer getreuen Übertragung der Namen, Daten und Angaben aus dem Original.
Apostille, Sprachen und Frist.
Personenstandsurkunden erhalten die Apostille bei der zuständigen Stelle des Ausstellungslandes, bevor die beglaubigte Übersetzung entsteht — nur so erscheint sie auch in der Übersetzung.
Innerhalb der EU entfällt die Apostille nach der Verordnung (EU) 2016/1191 nur für bestimmte Kategorien öffentlicher Urkunden. Verbindlich ist immer die Auskunft der Behörde, die Ihr Dokument erhält.
Bestellung, Stempel und Bindung.
In Kroatien fertigt eine beglaubigte Übersetzung ausschließlich ein ständig beeidigter Gerichtsdolmetscher an, den das kroatische Justizministerium bestellt hat.
Die fertige Übersetzung wird fest mit dem Dokument verbunden und trägt Stempel, Unterschrift und eine Bestätigungsklausel, mit der der Dolmetscher die Übereinstimmung mit der Vorlage bezeugt. Erst diese Form macht die Übersetzung für Behörden verwendbar.
Bei Personenstandsurkunden zählt jedes Detail: Namen behalten ihre diakritischen Zeichen, Daten und Registernummern erscheinen exakt so, wie sie in der Urkunde stehen. Deutsch und Englisch beglaubigen wir im eigenen Haus.
Für andere europäische Sprachen arbeitet Bilingua mit einem eingespielten Kreis ständig beeidigter Gerichtsdolmetscher zusammen, sodass auch kombinierte Sprachrichtungen aus einer Hand kommen.