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Persönliche Dokumente.

Beglaubigte Übersetzung von Personenstandsurkunden und persönlichen Dokumenten für administrative und amtliche Verfahren im In- und Ausland, direkt von einer ständig beeidigten Gerichtsdolmetscherin.

wann sie benötigt wird

Eheschließung, Aufenthalt und Staatsbürgerschaft.

Eine beglaubigte Übersetzung persönlicher Urkunden wird für die Eheschließung im Ausland, die Anmeldung von Aufenthalt und Arbeit, Staatsbürgerschaftsverfahren, Renten- und Sozialverfahren sowie vor Standesämtern, Botschaften und anderen Behörden verlangt.

was wir beglaubigen

Personenstands- und persönliche Urkunden.

Persönliche Dokumente übersetzen und beglaubigen wir mit einer getreuen Übertragung der Namen, Daten und Angaben aus dem Original.

Geburtsurkunden Heiratsurkunden Sterbeurkunden Staatsbürgerschaftsnachweise Meldebescheinigungen Reisepässe und Personalausweise Führungszeugnisse
verfahren und sprachen

Apostille, Sprachen und Frist.

Personenstandsurkunden erhalten die Apostille bei der zuständigen Stelle des Ausstellungslandes, bevor die beglaubigte Übersetzung entsteht — nur so erscheint sie auch in der Übersetzung.

Innerhalb der EU entfällt die Apostille nach der Verordnung (EU) 2016/1191 nur für bestimmte Kategorien öffentlicher Urkunden. Verbindlich ist immer die Auskunft der Behörde, die Ihr Dokument erhält.

ablauf der beglaubigung

Bestellung, Stempel und Bindung.

In Kroatien fertigt eine beglaubigte Übersetzung ausschließlich ein ständig beeidigter Gerichtsdolmetscher an, den das kroatische Justizministerium bestellt hat.

Die fertige Übersetzung wird fest mit dem Dokument verbunden und trägt Stempel, Unterschrift und eine Bestätigungsklausel, mit der der Dolmetscher die Übereinstimmung mit der Vorlage bezeugt. Erst diese Form macht die Übersetzung für Behörden verwendbar.

Bei Personenstandsurkunden zählt jedes Detail: Namen behalten ihre diakritischen Zeichen, Daten und Registernummern erscheinen exakt so, wie sie in der Urkunde stehen. Deutsch und Englisch beglaubigen wir im eigenen Haus.

Für andere europäische Sprachen arbeitet Bilingua mit einem eingespielten Kreis ständig beeidigter Gerichtsdolmetscher zusammen, sodass auch kombinierte Sprachrichtungen aus einer Hand kommen.

WEITERE ARTEN DER BEGLAUBIGUNG
Häufige Fragen

Haben Sie Fragen?

Das entscheidet die empfangende Behörde. Viele Stellen in Deutschland und Österreich akzeptieren Übersetzungen kroatischer Gerichtsdolmetscher. Manche verlangen zusätzlich eine Apostille auf der Urkunde, einzelne bestehen auf einer Übersetzung durch einen dort beeidigten Übersetzer. Erkundigen Sie sich deshalb vor der Beauftragung bei der Behörde, die Ihr Dokument erhält. Bilingua sagt Ihnen anschließend, in welcher Reihenfolge Apostille und beglaubigte Übersetzung sinnvoll sind.
Ja, das Standesamt verlangt für ausländische Urkunden in der Regel beglaubigte Übersetzungen ins Kroatische, häufig zusammen mit einer Apostille auf dem Original. Welche Dokumente genau benötigt werden, etwa Geburtsurkunde und Ehefähigkeitszeugnis, erfahren Sie beim zuständigen kroatischen Standesamt. Deutsche Urkunden übersetzt und beglaubigt bei Bilingua eine ständig beeidigte Gerichtsdolmetscherin persönlich, mit Stempel und Unterschrift.
Nein. Für das Angebot reicht ein Scan oder ein Foto Ihrer Urkunde, sofern alle Angaben gut lesbar sind. Zur Bindung: Je nach Behörde wird die beglaubigte Übersetzung an das Original, eine beglaubigte Kopie oder einen Ausdruck geheftet. Welche Variante verlangt wird, sagt Ihnen die zuständige Behörde. Die Umsetzung übernimmt Bilingua.
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