Mo–Fr 8–16 Uhr·Anfragen rund um die Uhr

Gerichtsdolmetscher.

Kategorie: Beglaubigte Übersetzung Sprachen: 25+ Beglaubigung: Stempel, Unterschrift und Bindung
Seit 1994
Leistung

Bilingua ist ein Übersetzungsbüro für Zagreb und ganz Kroatien und organisiert seit 1994 beglaubigte Übersetzungen durch ständige Gerichtsdolmetscher für Kroatisch–Deutsch, Kroatisch–Englisch und über 25 weitere europäische Sprachen. Ein Gerichtsdolmetscher ist eine vom Justizministerium bestellte Person, die die Übersetzung mit Stempel und Unterschrift beglaubigt.

Ein Gerichtsdolmetscher ist eine vom Justizministerium bestellte ermächtigte Person, die mit ihrem Stempel und ihrer Unterschrift die amtliche Übersetzung eines Dokuments bestätigt.

Die Beglaubigung ist obligatorisch für Dokumente, die Sie zuständigen Behörden vorlegen: Diplome und Zeugnisse, Geburts-, Heirats- und andere Personenstandsurkunden, persönliche Dokumente, Gerichtsurteile und -akten sowie Unterlagen für Gerichte, Notare, Botschaften und Anerkennungsverfahren (Nostrifikation).

Für Übersetzungen ohne Beglaubigung, für den internen und geschäftlichen Gebrauch, siehe schriftliche Übersetzungen.

Ob eine Beglaubigung erforderlich ist oder nicht, entscheidet in der Regel die Einrichtung, der Sie das Dokument vorlegen. Sind Sie unsicher, prüfen Sie deren Anforderung vor der Bestellung.

Wir arbeiten mit einem Netzwerk ständig beeidigter Gerichtsdolmetscher für die europäischen Sprachen zusammen, und Frist und Art der Zustellung werden je nach Dokument, Sprache und den Anforderungen des Verfahrens vereinbart.

Prüfung des amtlichen Dokuments

Beglaubigte Übersetzung mit Stempel und Unterschrift.

Eine gerichtliche Übersetzung muss korrekt, vollständig und mit dem Original übereinstimmend sein, bevor sie den Stempel und die Unterschrift des Gerichtsdolmetschers erhält. Deshalb prüfen wir vor der Beglaubigung den Text, die Daten, das Format und alle Bestandteile des Dokuments, die in die amtliche Vorlage einfließen.

Dokumente mit Stempel und Kugelschreiber auf einem Schreibtisch — beglaubigte Übersetzungen von Gerichtsdolmetschern
Übereinstimmung

Die Übersetzung folgt dem Originaldokument, einschließlich Kennzeichnungen, Überschriften, Tabellen und amtlicher Anmerkungen.

Namen und Zahlen

Besonders prüfen wir Personennamen, Daten, Registernummern, Beträge und alle Angaben, die nicht falsch übertragen werden dürfen.

Stempel und Bindung

Vor der Zustellung vereinbaren wir die erforderliche Anzahl der Exemplare, die Art der Beglaubigung, die Bindung und die Form der Vorlage.

Amtliche Verwendung

Die beglaubigte Übersetzung wird für die Vorlage bei Institutionen, Universitäten, Arbeitgebern oder anderen zuständigen Stellen vorbereitet.

Spezialisierungen

Dokumente, die wir beglaubigen.

Hier finden Sie die Dokumente, für die am häufigsten eine beglaubigte Übersetzung verlangt wird. Übersetzer und Gerichtsdolmetscher werden nach Sprache, Dokumentart und Verwendungszweck der Übersetzung ausgewählt. Für Dokumente ausländischer Arbeitnehmer (Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis, Führerschein, Anerkennung von Qualifikationen) haben wir eine eigene Seite.

Wie wir arbeiten

Von der Anfrage zur beglaubigten Übersetzung.

In der Anfrage geben Sie die Art des Dokuments, die Sprachen und die Frist an und fügen ein lesbares Original bei. Sie erhalten unser Angebot mit Preis und Frist, und die beglaubigte Übersetzung erstellen wir nach Ihrer Bestätigung.

01
Senden Sie eine Anfrage

Wählen Sie im Formular die beglaubigte Übersetzung, die Ausgangssprache, die Zielsprache und die gewünschte Frist und fügen Sie das Dokument bei. Ein gut lesbarer Scan oder ein Foto genügt — das Original benötigen wir nur, wenn die Stelle, bei der Sie die Übersetzung einreichen, eine Heftung mit dem Original verlangt.

02
Wir senden ein Angebot

Nach Erhalt des Dokuments senden wir ein Angebot mit Preis, Frist und Lieferweise. Die Art der Zustellung der beglaubigten Übersetzung und alle weiteren Konditionen werden vor Arbeitsbeginn vereinbart — die gesamte Abstimmung ist aus der Ferne möglich, per E-Mail oder Telefon.

03
Bestätigung und Beglaubigung

Nach Ihrer Bestätigung übernimmt der zuständige Gerichtsdolmetscher das Dokument. Die Übersetzung wird erstellt, unterschrieben und mit dem Stempel beglaubigt und anschließend per Post versandt oder nach Vereinbarung persönlich abgeholt. Eine digitale Kopie zur Ansicht können wir per E-Mail senden.

Häufige Fragen

Haben Sie Fragen?

Eine beglaubigte (gerichtliche) Übersetzung wird von einem vom Justizministerium bestellten ermächtigten Gerichtsdolmetscher unterschrieben und mit einem Stempel bestätigt. Eine solche Übersetzung wird in amtlichen Verfahren verwendet, wenn eine Behörde oder Institution eine beglaubigte Übersetzung verlangt. Eine einfache Übersetzung trägt weder Stempel noch Unterschrift eines Gerichtsdolmetschers.
Für die Verwendung im Ausland hängen die Anforderungen vom Land und von der Behörde ab, der das Dokument vorgelegt wird. Die zuständige Behörde kann zusätzliche Formalitäten oder eine Legalisierung verlangen, daher sollten diese Voraussetzungen vor der Vorlage des Dokuments geprüft werden.
Für die meisten Dokumente genügt eine gute Kopie oder ein digitaler Scan. Für einige amtliche Verfahren können die Institutionen jedoch verlangen, dass der Gerichtsdolmetscher Einsicht in das Original erhält. Wir empfehlen, dies bei der Institution zu klären, bei der die beglaubigte Übersetzung eingereicht wird.
Die Frist hängt von der Art des Dokuments, der Sprache und der Textmenge ab. Einfachere Dokumente können schnell fertig sein, während umfangreichere Unterlagen eine individuelle Einschätzung erfordern.
Der Preis wird ausschließlich durch Einsicht in das Dokument bestimmt und hängt von Art und Länge des Dokuments, der Sprachkombination, der Frist, der Verfügbarkeit des Gerichtsdolmetschers und der Lieferweise ab. Standardisierte Dokumente lassen sich schneller einschätzen, während umfangreichere juristische, geschäftliche oder medizinische Unterlagen ein individuelles Angebot erfordern.
Bilingua organisiert beglaubigte Übersetzungen durch Gerichtsdolmetscher für mehr als 25 europäische Sprachen, darunter Englisch, Deutsch, Italienisch, Französisch, Spanisch, die Sprachen der Region sowie skandinavische und mitteleuropäische Sprachen. Jede Sprache hat eine eigene Seite mit Details. Die Verfügbarkeit für seltenere Kombinationen prüfen wir auf Anfrage.
Eine digitale Kopie der Übersetzung können wir zur Ansicht oder zur Dokumentation senden. Für die amtliche Vorlage ist ein gebundenes, physisches Exemplar mit dem Originalstempel und der Unterschrift des Gerichtsdolmetschers erforderlich.
Die Apostille ist eine Beglaubigung der öffentlichen Urkunde selbst und wird unabhängig von der Übersetzung ausgestellt. Die Verordnung (EU) 2016/1191 befreit nur bestimmte Kategorien öffentlicher Urkunden innerhalb der EU von der Apostille, etwa manche Personenstandsurkunden — nicht alle Dokumente. Klären Sie daher vor der Bestellung mit der zuständigen Behörde, ob eine Apostille verlangt wird. Sie wird vor der beglaubigten Übersetzung eingeholt.
Kontakt

Angebot anfordern.

Beschreiben Sie Ihre Anfrage und fügen Sie das Dokument bei — Sie bestellen online und erhalten das Angebot per E-Mail. Die Frist bestätigen wir im Angebot. Eilfristen hängen von Umfang, Sprachpaar und Verfügbarkeit der Übersetzer ab.

Öffnungszeiten
Mo–Fr 8–16 Uhr ·Anfragen rund um die Uhr
0 / 5000

Anfrage gesendet!

Vielen Dank. Wir prüfen Ihre Anfrage und senden Ihnen ein detailliertes Angebot per E-Mail.