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Gerichtsdolmetscher für Norwegisch.

Beglaubigte Übersetzungen für Norwegisch durch ermächtigte ständig beeidigte Gerichtsdolmetscher — für Arbeitsmigration, Gesundheitsberufe und Geschäftstätigkeit in Norwegen.

was wir beglaubigen

Dokumente, die wir am häufigsten beglaubigen.

Für die norwegische Sprachkombination werden am häufigsten Arbeitsunterlagen, Bescheinigungen über die berufliche Qualifikation und persönliche Dokumente beglaubigt. Das gesamte Beglaubigungsverfahren ist auf der Seite Gerichtsdolmetscher beschrieben.

Geburts- und Heiratsurkunden Diplome und Zeugnisse Bescheinigungen über die berufliche Qualifikation Führungszeugnisse Verträge und Vollmachten Geschäftsunterlagen
Geltungsbereich und Anerkennung

Norwegen und der skandinavische Markt.

Beglaubigte Übersetzungen werden von norwegischen Behörden und Arbeitgebern akzeptiert. Für seltenere Sprachkombinationen organisieren wir die Beglaubigung über ermächtigte Gerichtsdolmetscher, bei Bedarf mit Apostille.

form der beglaubigung

So sieht die fertige beglaubigte Übersetzung aus.

Eine beglaubigte Übersetzung für Norwegisch ist mehr als der übersetzte Text: Sie wird fest mit der Vorlage verbunden und trägt die Beglaubigungsklausel, den Stempel und die Unterschrift des ständig beeidigten Gerichtsdolmetschers.

Daran erkennen norwegische Arbeitgeber und Behörden, dass die Übersetzung vollständig ist und mit dem Ausgangsdokument übereinstimmt.

Ob die Übersetzung mit dem Original, einer beglaubigten Abschrift oder einer Kopie verbunden wird, hängt von der Stelle ab, bei der Sie die Unterlagen einreichen.

Fragen Sie dort am besten vorab nach. Teilen Sie uns die Antwort einfach mit Ihrer Anfrage mit, dann bereiten wir die Beglaubigung von Anfang an in der passenden Form vor.

WEITERE SPRACHEN

Gerichtsdolmetscher für weitere Sprachen.

Häufige Fragen

Haben Sie Fragen?

Senden Sie Bilingua Scans Ihrer Zeugnisse und Qualifikationsnachweise und geben Sie an, wofür die Übersetzung bestimmt ist. Ein ermächtigter ständig beeidigter Gerichtsdolmetscher für Norwegisch fertigt die beglaubigte Übersetzung an und versieht sie mit Beglaubigungsklausel, Stempel und Unterschrift. Anschließend erhalten Sie das gebundene Dokument, das Sie bei Arbeitgebern und Behörden in Norwegen vorlegen können.
Norwegische Behörden und Arbeitgeber erkennen eine beglaubigte Übersetzung an drei Merkmalen: der Beglaubigungsklausel, dem Stempel samt Unterschrift des Gerichtsdolmetschers und der festen Bindung an das Ausgangsdokument. Bilingua organisiert beglaubigte Übersetzungen für Norwegisch über ständig beeidigte, vom kroatischen Justizministerium bestellte Gerichtsdolmetscher. Diese Merkmale bestätigen, dass die Übersetzung dem Original vollständig entspricht.
Nicht zwingend: Je nach Vorgabe der norwegischen Stelle dient das Original, eine beglaubigte Abschrift oder eine Kopie als Grundlage für die Bindung. Erfragen Sie die gewünschte Variante direkt bei der Einreichungsstelle in Norwegen. Bilingua bereitet die beglaubigte Übersetzung für Norwegisch dann in genau dieser Form vor.
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