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Gerichtsdolmetscher für Polnisch.

Beglaubigte Übersetzungen für Polnisch durch ständig beeidigte Gerichtsdolmetscher — für Geschäft, Arbeit und Verfahren innerhalb der Europäischen Union.

was wir beglaubigen

Die Dokumente, die wir am häufigsten beglaubigen.

Für die Sprachkombination Polnisch werden am häufigsten Geschäfts-, Arbeits- und persönliche Dokumente beglaubigt. Das gesamte Beglaubigungsverfahren ist auf der Seite beglaubigte Übersetzungen beschrieben.

Geburts- und Heiratsurkunden Diplome und Zeugnisse Arbeitsunterlagen Führungszeugnis Verträge und Vollmachten Geschäftsunterlagen
gebiet und anerkennung

Polen und die Europäische Union.

Polen ist Mitglied der Europäischen Union, daher werden beglaubigte Übersetzungen von polnischen Behörden in Geschäfts-, Arbeits- und Verwaltungsverfahren anerkannt.

Apostillen beschaffen wir nicht und über die Reihenfolge der Beglaubigungen entscheiden wir nicht; was nötig ist und in welcher Reihenfolge, erfragen Sie bitte bei der empfangenden Stelle.

ablauf und zuständigkeit

Ein Ansprechpartner für die polnische Sprachkombination.

Für Polnisch arbeitet Bilingua mit ständig beeidigten Gerichtsdolmetschern zusammen, die vom kroatischen Justizministerium bestellt sind. Für Deutsch und Englisch erfolgt die Beglaubigung im eigenen Haus.

Gerade bei Geschäftsprojekten mit polnischen Partnern, in denen mehrere Sprachen zusammenkommen, bleibt Bilingua damit Ihr einziger Ansprechpartner: Anfrage, Angebot und Lieferung laufen für alle Sprachkombinationen über dieselbe Adresse.

Beachten Sie, dass einzelne Stellen in Polen eigene Vorgaben haben können, etwa dazu, ob die Übersetzung eines in Kroatien bestellten Gerichtsdolmetschers genügt oder eine zusätzliche Bestätigung erwartet wird.

Wir empfehlen deshalb, die Anforderungen kurz bei der empfangenden Institution zu erfragen. Danach bereiten wir die Beglaubigung in der passenden Form vor.

WEITERE SPRACHEN

Gerichtsdolmetscher für weitere Sprachen.

Häufige Fragen

Haben Sie Fragen?

Bilingua organisiert beglaubigte Übersetzungen vom Polnischen ins Kroatische über vom kroatischen Justizministerium bestellte, ständig beeidigte Gerichtsdolmetscher. Sie senden einen lesbaren Scan des polnischen Dokuments, erhalten ein Angebot und anschließend die gestempelte, unterschriebene und mit der Vorlage verbundene Übersetzung.
In vielen Verfahren ja. Einzelne Stellen in Polen stellen jedoch mitunter zusätzliche Anforderungen, etwa eine weitere Bestätigung oder eine Apostille auf der Ausgangsurkunde. Klären Sie dies am besten, bevor Sie den Auftrag erteilen. Bilingua bereitet die beglaubigte Übersetzung für Polnisch anschließend so vor, wie die polnische Behörde es verlangt.
Ja. Für Unternehmen, die mit polnischen Partnern arbeiten, organisiert Bilingua beglaubigte Übersetzungen von Verträgen, Vollmachten und Registerauszügen zwischen Kroatisch und Polnisch. Beglaubigt wird die Übersetzung von einem bestellten ständig beeidigten Gerichtsdolmetscher. Bei mehrsprachigen Projekten koordiniert das Büro sämtliche beteiligten Sprachen, sodass Sie während des gesamten Vorhabens einen Ansprechpartner behalten.
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