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Gerichtsdolmetscher für Spanisch.

Beglaubigte Übersetzungen ins Spanische durch ermächtigte ständig beeidigte Gerichtsdolmetscher — für Behörden in Spanien und den Ländern Lateinamerikas, für Aufenthalt, Staatsbürgerschaft und Geschäft.

beglaubigte übersetzung

Beglaubigung mit dem Stempel eines ständig beeidigten Gerichtsdolmetschers.

Für die spanische Sprache erstellen wir die beglaubigte Übersetzung durch ermächtigte ständig beeidigte Gerichtsdolmetscher — mit Stempel und Unterschrift, die vor Gerichten und Behörden anerkannt werden. Das gesamte Beglaubigungsverfahren ist auf der Seite Gerichtsdolmetscher beschrieben.

was wir beglaubigen

Dokumente für Aufenthalt, Staatsbürgerschaft und Geschäft.

Beim Sprachpaar Spanisch wird die Beglaubigung am häufigsten für Aufenthalt und Staatsbürgerschaft, akademische Verfahren und Geschäfte mit dem spanischsprachigen Raum benötigt.

Diplome und Zeugnisse Geburts- und Heiratsurkunden Führungszeugnis Unterlagen für Aufenthalt und Staatsbürgerschaft Verträge und Vollmachten Geschäftsunterlagen
region

Spanien und Lateinamerika.

Beglaubigte Übersetzungen werden vor spanischen Behörden und den Behörden der Länder Lateinamerikas anerkannt. Wegen der Weite des spanischsprachigen Raums hängt die Reihenfolge der Beglaubigungen (einschließlich der Apostille) vom Bestimmungsland ab — wir leiten Sie zum richtigen Verfahren an.

vorbereitung und ablauf

Was Sie uns für die Übersetzung ins Spanische senden sollten.

Für ein Angebot genügt zunächst ein gut lesbarer Scan oder ein scharfes Foto Ihres Dokuments, per E-Mail oder über das Kontaktformular.

Achten Sie darauf, dass alle Seiten vollständig erfasst sind, auch Rückseiten mit Vermerken, Stempeln oder früheren Beglaubigungen: Der Gerichtsdolmetscher überträgt das Dokument als Ganzes, einschließlich aller Siegel und Randbemerkungen. Vollständige Unterlagen ersparen Ihnen Rückfragen und verzögern das Angebot nicht.

Hilfreich ist außerdem die Angabe des Bestimmungslandes, denn der spanischsprachige Raum ist groß: Eine Behörde in Spanien kann andere Anforderungen stellen als eine in Mexiko, Argentinien oder Chile.

Klären Sie im Zweifel mit der empfangenden Stelle, ob die Übersetzung auf Grundlage des Originals, einer beglaubigten Kopie oder eines Scans angefertigt werden soll. Wir richten uns danach und melden uns mit einem Angebot zurück.

WEITERE SPRACHEN

Gerichtsdolmetscher für weitere Sprachen.

Häufige Fragen

Haben Sie Fragen?

Beglaubigte Übersetzungen ins Spanische dürfen in Kroatien nur ständig beeidigte Gerichtsdolmetscher anfertigen, die vom kroatischen Justizministerium bestellt wurden. Die Übersetzung trägt Stempel und Unterschrift des Gerichtsdolmetschers und wird mit dem Ausgangsdokument verbunden. Bilingua organisiert beglaubigte spanische Übersetzungen über ein Netzwerk bestellter Gerichtsdolmetscher, sowohl für Firmenkunden als auch für Privatpersonen.
Eine in Kroatien beglaubigte Übersetzung ins Spanische wird grundsätzlich auch für Behörden in Mexiko, Argentinien oder anderen Ländern Lateinamerikas verwendet. Die Anforderungen legt jedoch die empfangende Behörde im Bestimmungsland fest. Manche Stellen verlangen zusätzlich eine Apostille auf dem Ausgangsdokument. Bilingua empfiehlt, die genauen Vorgaben vorab bei der zuständigen Institution zu erfragen. Die Übersetzung erstellt ein ermächtigter, ständig beeidigter Gerichtsdolmetscher mit Stempel und Unterschrift.
Für das Angebot und in vielen Fällen auch für die Übersetzung selbst genügt ein vollständiger Scan in guter Qualität. Ob die beglaubigte Übersetzung ins Spanische mit dem Originaldokument verbunden werden muss, entscheidet die empfangende Behörde. Erkundigen Sie sich dort am besten vorab. Bilingua prüft Ihre Unterlagen nach Eingang und sendet Ihnen zeitnah ein Angebot.
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