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Geschäfts­dokumente.

Beglaubigte Übersetzung von Geschäfts- und Registrierungsunterlagen für internationale Geschäfte, Ausschreibungen und Gesellschaftsgründungen.

wann sie benötigt wird

Ausschreibungen, Registrierung und Vergabeverfahren.

Eine beglaubigte Übersetzung von Geschäftsdokumenten wird verlangt bei der Gründung oder Registrierung einer Gesellschaft im Ausland, bei öffentlichen Ausschreibungen und Vergabeverfahren, bei der Kontoeröffnung, bei Due-Diligence-Prüfungen sowie gegenüber Register- und Steuerbehörden.

was wir beglaubigen

Register- und Unternehmens­unterlagen.

Geschäftsdokumente übersetzen wir mit einheitlicher Terminologie und im für die amtliche Verwendung vorgeschriebenen Format.

Handelsregisterauszüge Statuten und Gesellschaftsverträge Gründungsverträge Jahresabschlüsse Beschlüsse und Vollmachten BON-Formulare Ausschreibungsunterlagen
verwandt

Finanz- und juristische Übersetzungen.

Für Abschlüsse und Bankunterlagen siehe Finanzübersetzungen und für Verträge und Rechtsakte juristische Übersetzungen. Allgemeines Beglaubigungsverfahren: beglaubigte Übersetzungen.

was Sie senden

Endfassung, Anhänge und ein lesbarer Scan.

Senden Sie uns nach Möglichkeit die endgültige, unterzeichnete Fassung des Dokuments, einschließlich aller Anhänge und Vollmachten. Für das Angebot genügt ein gut lesbarer Scan oder ein Foto, auf dem alle Stempel, Unterschriften und Randvermerke erkennbar sind.

Ob die Übersetzung an das Original oder an eine Kopie geheftet werden soll, sagt Ihnen die Stelle, bei der Sie die Unterlagen einreichen.

Hilfreich ist auch ein Hinweis auf bereits vorhandene Übersetzungen: Wenn Ihr Unternehmen Organe, Funktionen oder Abteilungen im Deutschen schon einheitlich benennt, übernehmen wir diese Terminologie.

Reichen Sie mehrere Dokumente für dasselbe Verfahren ein, achten wir darauf, dass Firmenname, Rechtsform und Fachbegriffe in allen beglaubigten Übersetzungen identisch wiedergegeben werden, vom Registerauszug bis zur Vollmacht.

WEITERE ARTEN DER BEGLAUBIGUNG
Häufige Fragen

Haben Sie Fragen?

In der Regel ja: Für die Eintragung in das kroatische Gerichtsregister verlangen Notare und das Handelsgericht beglaubigte Übersetzungen ausländischer Gründungsunterlagen ins Kroatische, etwa von Handelsregisterauszügen oder Gesellschaftsverträgen. Bilingua fertigt sie gestempelt, unterschrieben und fest mit dem Dokument verbunden an. Deutsche Unterlagen beglaubigt die Geschäftsführerin als ständig beeidigte Gerichtsdolmetscherin im eigenen Haus. Welche Dokumente Ihr Verfahren konkret erfordert, erfahren Sie beim Notar oder beim zuständigen Handelsgericht.
Ja. Bilingua übersetzt Auszüge aus dem kroatischen Gerichtsregister beglaubigt ins Deutsche, mit Stempel, Unterschrift und Bindung einer ständig beeidigten Gerichtsdolmetscherin. Banken, Geschäftspartner und Behörden im deutschsprachigen Raum verlangen solche Auszüge üblicherweise bei Kontoeröffnungen, Vertragsabschlüssen und Registrierungen. Neben Deutsch und Englisch, die intern abgedeckt sind, deckt Bilingua über ein Netzwerk ständig beeidigter Gerichtsdolmetscher auch weitere europäische Sprachen ab.
Für Angebot und Übersetzung reicht zunächst eine deutliche Kopie per E-Mail. Originale müssen Sie nicht aus der Hand geben. Entscheidend wird erst der Schritt der Bindung: Manche Stellen akzeptieren die beglaubigte Übersetzung von Geschäftsdokumenten mit angehefteter Kopie, andere bestehen auf dem Original. Bilingua klärt diese Anforderung gern gemeinsam mit Ihnen, bevor die Arbeit beginnt.
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