Gerichtsdolmetscher für Deutsch.
Beglaubigte Übersetzungen ins Deutsche direkt von einem ständig beeidigten Gerichtsdolmetscher — mit Stempel und Unterschrift, ohne Zwischenhändler. Die Geschäftsführerin von Bilingua ist ständig beeidigte Gerichtsdolmetscherin für Deutsch und Englisch, sodass wir deutsche amtliche Unterlagen im eigenen Haus beglaubigen, und das seit 1994.
Beglaubigung im eigenen Haus, nicht über ein Netzwerk.
Für Deutsch erstellt und beglaubigt ein ständig beeidigter Gerichtsdolmetscher die beglaubigte Übersetzung — direkt, mit Stempel und Unterschrift, die vor Gerichten, Notaren und Behörden gültig sind.
Bei uns ist das keine Leistung, die wir weiterverkaufen: Unsere Büroleiterin ist selbst ständig beeidigte Gerichtsdolmetscherin für Deutsch. Das gesamte Beglaubigungsverfahren wird auf der Seite beglaubigte Übersetzungen beschrieben.
Dokumente für deutsche, österreichische und Schweizer Behörden.
Am häufigsten übersetzen und beglaubigen wir Dokumente für die Anerkennung von Qualifikationen (Nostrifikation), die Beschäftigung, den Familiennachzug und die Geschäftstätigkeit im deutschsprachigen Raum.
Deutschland, Österreich und die Schweiz.
Beglaubigte Übersetzungen aus dem Kroatischen ins Deutsche und aus dem Deutschen ins Kroatische werden von Behörden in Deutschland, Österreich und der Schweiz anerkannt.
Apostillen beschaffen wir nicht und über die Reihenfolge der Beglaubigungen entscheiden wir nicht; was nötig ist und in welcher Reihenfolge, erfragen Sie bitte bei der empfangenden Stelle.
32 Jahre mit der deutschen Sprache.
Deutsch ist eine der beiden Sprachen, für die wir direkt ermächtigt sind, und unser meistgefragtes Sprachpaar — vom Konferenzdolmetschen für die Institutionen der Europäischen Union bis zu beglaubigten Übersetzungen für deutsche und österreichische Unternehmen sowie Privatkunden.
Gut vorbereitet zur Beglaubigung.
Für das Angebot genügt ein vollständiger, gut lesbarer Scan oder ein Foto Ihres Dokuments, einschließlich aller Rückseiten, Stempel und Anlagen. Hilfreich ist außerdem der Verwendungszweck: Nostrifikation, Bewerbung, Familiennachzug oder Handelsregister.
Daraus erkennen wir frühzeitig, ob die deutsche, österreichische oder Schweizer Behörde besondere Anforderungen an Form oder Bindung der beglaubigten Übersetzung stellt.
Prüfen Sie vor dem Absenden, ob Namen und Daten im Dokument mit Ihrem Reisepass übereinstimmen, und nennen Sie uns die Stelle, bei der Sie die Übersetzung einreichen.
Da wir Deutsch im eigenen Haus beglaubigen, klären wir offene Fragen, etwa zu unleserlichen Stempeln oder Abkürzungen, direkt mit Ihnen und erstellen das Angebot schnellstmöglich.