Rechtsakte.
Bilingua, das Zagreb und ganz Kroatien betreut, übersetzt und beglaubigt Gerichtsurteile, Beschlüsse, Klagen und Vollmachten für gerichtliche, behördliche und internationale Verfahren, mit präziser juristischer Terminologie und dem Stempel einer ständig beeidigten Gerichtsdolmetscherin.
Gerichtliche und behördliche Verfahren.
Eine beglaubigte Übersetzung von Rechtsakten wird für die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Urteile, gerichtliche und behördliche Verfahren, Schiedsverfahren sowie für die Vorlage von Beweisen und Schriftsätzen vor Gerichten und Behörden im In- und Ausland verlangt.
Gerichtsakten und Rechtsakte.
Juristische Unterlagen übersetzen wir mit einheitlicher Terminologie und einheitlichem Register, getreu dem Original.
Juristische Übersetzungen und Sprachen.
Für den weiteren Kontext siehe juristische Übersetzungen und das allgemeine Verfahren auf der Seite beglaubigte Übersetzungen.
Erst die Apostille, dann die Übersetzung.
Die Apostille ist eine internationale Bestätigung der Echtheit einer öffentlichen Urkunde nach dem Haager Übereinkommen. Für Staaten außerhalb dieses Übereinkommens gilt die aufwendigere diplomatische Legalisation.
Ob Ihr Urteil oder Beschluss eine solche Überbeglaubigung braucht, hängt vom Zielstaat und vom konkreten Verfahren ab. Klären Sie diese Frage am besten, bevor die Übersetzung beginnt, direkt bei der Stelle, die das Dokument erhält.
Wichtig ist die Reihenfolge: Die Apostille wird zuerst auf dem Original angebracht, danach übersetzen wir die Urkunde einschließlich der Apostille selbst, sodass die beglaubigte Übersetzung das vollständige Dokument abbildet.
Ausgestellt wird die Apostille von der zuständigen Stelle des Landes, in dem die Urkunde entstanden ist. Bilingua weist Sie vorab auf die passende Abfolge hin, damit kein Weg doppelt gegangen werden muss.